Palm-Stiftung

PALM-STIFTUNG
gemeinnütziger Verein e.V.

Wallstraße 2
73614 Schorndorf

Telefon: +49 7181 9911847
info@palm-stiftung.de

Spendenkonto Kreissparkasse Waiblingen
IBAN: DE55 6025 0010 0005 2375 55

Nominierung preiswürdiger Kandidat:innen

Einreichung bis 11.3.2024 möglich

Die Palm-Stiftung tritt für die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte – insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit – ein. Mit dem Palm-Preis werden Personen und Organisationen ausgezeichnet, die in herausragender Weise ein Beispiel für persönlichen oder institutionellen Einsatz zur ungehinderten Verwirklichung von Meinungs- und Pressefreiheit geben. Das Preisgeld beträgt insgesamt 20.000 €. Es wird an zwei Personen oder Organisationen zu gleichen Teilen vergeben.

 

I. Inhaltliche Kriterien

(1)  Zentrales Vergabekriterium für die Preiswürdigkeit ist der andauernde und umfassende Einsatz für die Meinungs- und Pressefreiheit mit friedlichen Mitteln. Der Preis wird für ein Lebenswerk vergeben.

(2)  Die Ausgewogenheit in Gesinnung und Berichterstattung ist ebenfalls wesentlich für eine Nominierung. Die Palm-Stiftung vertritt die Werte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie ist unabhängig, unparteiisch und soll nicht für politische Zwecke Dritter vereinnahmt werden.

(3)  Nominiert werden können Einzelpersonen oder Organisationen, die sich persönlich bzw. unmittelbar der Verwirklichung der Meinungs- und Pressefreiheit widmen. Der:die Empfänger:in des Preisgeldes soll eindeutig benannt sein.

(4)  Wesentlicher Bestandteil der Auszeichnung ist neben dem Preisgeld die öffentliche Bekundung der Anerkennung und Ermutigung. Der:die Preisträger:in soll in der Lage sein, den Preis im Rahmen des Festakts am 1. Sonntag im Dezember in Schorndorf persönlich entgegenzunehmen.

(5)  Der Preis soll die Lebens- und Arbeitsumstände des:der Preisträgers:in verbessern, nicht verschlechtern oder gefährden.

(6)  Bei der Auswahl werden Nominierungen nachrangig behandelt, die die o.g. Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllen, weil sie z.B.

  • die Verwirklichung der Meinungs- und Pressefreiheit nur mittelbar (z.B. spendensammelnd) anstreben.
  • zum Zeitpunkt der Nominierung dauerhaft inhaftiert, verschollen oder anderweitig nicht erreichbar sind.
  • für ihre Verdienste um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland oder international bereits mehrfach ausgezeichnet worden sind.

 

II. Formale Kriterien

(1)  Eine Nominierung soll verbindlich und vollständig bis zu dem von der Palm-Stiftung festgesetzten Termin / in diesem Jahr der 11. März 2024 / eingereicht werden. Sie soll vorzugsweise als pdf-Dokument per E-Mail an die Palm-Stiftung übermittelt werden.

(2)  Grundlegende Informationen, Kontaktmöglichkeit, d.h.

  • Vollständiger Name (gerne Kennzeichnung des Rufnamens) Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung
  • Kontaktdaten (mindestens E-Mailadresse, gerne zusätzlich Telefonnummer bzw. Messengerdienste)
  • Aktueller Aufenthaltsort (gerne Adresse)
  • Autorisiertes Foto (mit Credits bzw. urheberrechtl. Angaben)

(3)  Aussagekräftiges Dossier, d.h.

  • Mindestens ein eigener Text/ Beitrag/  O-Ton auf Deutsch oder in einer gängigen Fremdsprache (englisch, französisch, spanisch, russisch)
  • Ergänzend ein Interview MIT oder ein Beitrag ÜBER den:die Nominierte:n auf Deutsch oder in einer gängigen Fremdsprache
  • Links zu Homepage und/ oder Social Media Profilen, so vorhanden

(4)  Empfehlungsschreiben der vorschlagenden Person oder Organisation, d.h.

  • Ansprechpartner:in in der Organisation, inkl. Kontaktdaten
  • Begründung der Preiswürdigkeit
  • Beschreibung der besonderen, individuelle Lebensumstände, Arbeitsbedingungen, Gefährdungslage etc.
  • Allgemeine Situation im Herkunftsland im Hinblick auf Meinungs- und Pressefreiheit
  • Beschreibung der Verbindung/ Beziehung zwischen Vorschlagenden und Nominierten

(5)  Bei der Auswahl werden Nominierungen nachrangig behandelt, die einen erhöhten Aufwand zur Nachrecherche aufseiten der Palm-Stiftung verursachen, weil sie

  • verspätet, unvollständig oder auf einem anderen Kommunikationsweg als per E-Mail eingereicht wurden.
  • wegen mangelnder oder widersprüchlicher Inhalte berechtigten Grund zum Zweifel an der Preiswürdigkeit hervorrufen.

 

 

Die Nominierungskriterien stehen Ihnen hier auch als  Download zur Verfügung.

Im Übrigen gelten die  Richtlinien zur Vergabe des Johann-Philipp-Palm-Preises für Meinungs- und Pressefreiheit.

Schorndorf, im Januar 2024

 

Das Kuratorium zur Auswahl der nächsten Preisträger:innen wird am 4. Mai 2024 tagen und seine Entscheidung in der "Woche der Meinungsfreiheit" zwischen 3. und 10. Mai 2024 bekannt gegeben.

 

Herzliche Einladung schon jetzt zum öffentlichen Festakt zur Vergabe des 12. Johann-Philipp-Palm-Preises für Meinungs- und Pressefreiheit am Sonntag, den 1. Dezember 2024 in der Barbara-Künkelin-Halle in Schorndorf.

Wir danken unserem Schirmherrn, unseren  Kooperationspartnern und den Mitgliedern unseres Kuratoriums zur Auswahl der Preisträger:innen für ihre sorgfältige Arbeit.

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